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Stephan Heinrich
Klingenbergstraße 102
24222 Schwentinental

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E-Mail: info@36biscuits.de
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Stephan Heinrich
Klingenbergstraße 102
24222 Schwentinental


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Urheberrecht

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Datenschutz

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Allgemeine Geschäftsbedingungen


I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden AGB gelten für dem gesamten Geschäftsverkehr der Firma ” 36biscuits-Fotografie Stephan Heinrich ” .
Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Sonderabsprachen, die von
den Geschäftsbedingungen abweichen, werden nur anerkannt, wenn eine schriftliche Bestätigung vorliegt.
2. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen
Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, elektronische
Stehbilder in digitalisierter Form, Videos, Dateien usw.)


II. Urheberrecht
1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
2. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers
bestimmt.
3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart
wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der
besonderen Vereinbarung.
4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen über.
5. Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten,
wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abgedungen.
6. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als
Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen
zum Schadensersatz.
7. Die Negative bzw. Originaldateien verbleiben ausschließlich beim Fotografen.


III. Honorare, Eigentumsvorbehalt
1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale
festgelegt; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten
etc.) sind in einem Pauschalangebot enthalten, sonst vom Auftraggeber zu tragen. Auf jeder Rechnung wird grundsätzlich mit USt. ausgewiesen.

2. Mit Zustandekommen des Vertrags wird eine Anzahlung iHv 20% der vereinbarten Vergütung fällig.
3. Das Honorar ist binnen 14 Tagen nach Rechnungseingang zu zahlen, soweit keine andere
Zahlungsfrist angegeben ist. Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das
Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur
gegenüber unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die
Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu lasten des Auftraggebers.
4. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografen.
5. Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung sind ausgeschlossen.
Dem Auftraggeber ist der Stil des Fotografen bekannt. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der
Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruchfür bereits begonnene Arbeiten.

6. Für aktive Mitglieder einer Behörde oder Organisation mit Sicherheitsaufgaben (BOS) oder einer Hilfsorganisation (HiOrg) wird grundsätzlich ein Rabatt iHv 15% auf die Rechnung gewährt. Die Mitgliedschaft und Aktivität in einer entsprechenden Organisation ist auf Aufforderung entsprechend nachzuweisen.

7. Bei einer Arbeit für eine BOS oder eine HiOrg als Organisation wird ein Rabatt in Höhe von 20% auf die Rechnung gewährt.

Rechnungsnehmer muss in diesem Fall die BOS oder HiOrg sein.


IV. Haftung
1.Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten
stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet
ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt
haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays,Layouts, Negativen oder Daten haftet der
Fotograf – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einem Verlust oder
der Beschädigung von Bilder ,Negativen, digitalen Medien beschränkt sich die Ersatzpflicht auf die Erstellung neuer
Aufnahmen. Weitere Ansprüche (etwa bei Hochzeitsaufnahmen, Veranstaltungen, etc.) entfallen. Übergebene Vorlagen oder Gegenstände müssen vom Auftraggeber gegen Beschädigung, Verlust, Diebstahl und Feuer versichert sein.

2. Der Fotograf verwahrt die Lichtbildnisse sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Negative 6 Monate seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.
3. Bei Überlassung von gedruckten Fotoprodukten haftet der Fotograf für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Garantie- und Gewährleistungsansprüche sind an den jeweiligen Hersteller zu richten.
4. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des
Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.
5. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage
oder den Erstbildern ergeben. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.


V. Nutzungsrechte/ Persönlichkeitsrechte 
1.Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den privaten Gebrauch. Die Vervielfältigung und
die Weitergabe an Dritte werden für private Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung sowie eine kommerzielle
und/oder öffentliche, nicht private Wiedergabe sind nicht gestattet( ausgenommen gewerbliche Nutzung durch
schriftliche Genehmigung). Eigentumsrechte werden nicht übertragen.

3. 36biscuits-Fotografie Stephan Heinrich darf die Bildnisse auch dritten zur Verfügung stellen, sofern dies der Eigenwerbung des Fotografen dient. Der Auftraggeber ist insoweit mit der Veröffentlichung einverstanden und wird auch alle Gäste / zusätzlichen Personen des Auftrages/Fotoshootings darauf hinweisen und deren Einverständnis einholen, dass eine Veröffentlichung der Bilder erfolgen
kann. Der Auftraggeber versichert, dass in diesem Fall die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung der Bilder vorliegt und erklärt sich selbst auch damit einverstanden. Für Ersatzansprüche Dritter, die auf dem nicht vorliegen dieser Einwilligung beruhen, wird der Fotograf Stephan Heinrich von der Haftung vollumfänglich freigestellt.


VI. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Fotograf alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen
Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen, Sonderwünsche etc.). Wird der Fotograf für eine große Veranstaltung
oder Festivität gebucht, wird der Kunde dem Fotografen eine Person nebst Kontaktdaten benennen, die
ihm während der betreffenden Veranstaltung sowie 3 Stunden vor deren Beginn als verantwortlicher Ansprechpartner
für Rückfragen zur Verfügung steht. Bei Veranstaltungen, die mehr als 4 Stunden dauern, ist der Fotograf und deren
Assistent zudem angemessen mit Speisen und Getränken zu versorgen.


VII. Leistungsstörung, Ausfallhonorar
1. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat,
wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war,
entsprechend im Verhältnis. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten
Stunden oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist.
Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
2. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind.
Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
3. Stornierungen werden nur in schriftlicher Form anerkannt (dazu gehören auch eMail, WhatsApp-Nachricht, o.ä.).

Bei Stornierungen des Auftrages (Absage des Shootingtermins) spätestens 7 Tage vor dem vereinbarten Termin durch den Auftraggeber wird die vereinbarte Vergütung in Höhe von 20% fällig und ist von ihm zu zahlen.( Anzahlung wird einbehalten.).

Bei späterer Absage wird ein Ausfallhonorar iHv 40% des vereinbarten Auftragswertes fällig.

Bei Absage innerhalb von 24 Stunden vor dem Shooting ist ein Ausfallhonorar iHv 75% fällig.


VIII. Datenschutz
1.Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der
Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu
behandeln.


IX. Digitale Fotografie
1.Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder des Fotografen auf Datenträgern aller Art bedarf
der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen. Der Urheber muss stets vermerkt sein.
2.Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses
Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.
3.Für die Datenspeicherung verwende ich externe Festplatten, die innerhalb der Garantie des Herstellers alse einwandfrei deklariert sind. Auf Kundenwunsch kann die Lieferung der Lichtbilder auf einem USB-Stick erfolgen. Für Schäden, die durch das Übertragen von uns gelieferter Daten in einem Computer entstehen, leisten wir keinen Ersatz. Es erfolgt keine Haftung des Fotografen.
4.Bei Fotoabzügen kann es im Vergleich zu dem digitalen Bild zu geringen Farb- und Kontrastabweichungen kommen.
Dies beruht darauf, dass der Monitor der Kunden evtl. andere Kalibrierungs- und Farbeinstellungen aufweist. Es stellt
daher keinen Reklamationsgrund dar.


X. Vertragsstrafe, Schadenersatz
1.Bei jeglicher unberechtigter(ohne die Zustimmung von 36biscuits-Fotografie Stephan Heinrich erfolgter) Nutzung,
Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials zu kommerziellen Zwecken ist für jeden Einzelfall eine
Vertragsstrafe in Höhe des zweifachen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 150,- € pro Bild und Einzelfall.
Dies gilt vorbehaltlich weitergehender Schadenersatzsprüche.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Fotografen 36biscuits-Fotografie Stephan Heinrich.
Die AGB gelten ab dem 01.01.2021



Salvatorische Klausel:

Sollte eine Bestimmung des Vertrages zwischen Fotograf und Auftraggeber unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

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